Stalking (deutsch: Nachstellung) ist eine Straftat (§ 238 StGB), der sich nicht nur Prominente, sondern gleichsam Otto-Normal-Privatpersonen gegenübersehen. Sollten Sie von Stalking betroffen sein, übernehmen die IHK-zertifizierten Detektive der Kurtz Privatdetektei Kiel mit ihrer Expertise und Erfahrung gern die gerichtsfeste Überführung des Täters: 0431 3057 0053.
Stalking hat viele Gesichter und zahllose unterschiedliche Auslöser: Ein nettes Lächeln bei einem Verkaufsgespräch, der kurze Blickkontakt im Fahrstuhl, ein freundliches "Bitte" oder "Danke" gegenüber einem Postboten – wenn Ihr Gegenüber höfliches alltägliches Verhalten falsch interpretiert, indem er sich darauf eine Zuneigung einbildet, kann das zu Stalking führen. Oder ein Ex-Partner fühlt sich durch die Trennung in seiner Eitelkeit gekränkt, will nicht realisieren, dass es keine gemeinsame Zukunft mehr gibt und wird deshalb zum Stalker. Beide Tätertypen haben gemein, dass ihr Verhalten oftmals zwanghafte Züge aufweist und sie sehr selten vernünftigen Argumenten zugänglich sind.
Stalking ist nicht umsonst strafrechtlich reguliert, denn es kann Ausmaße annehmen, die neben der offensichtlichen Verletzung des Persönlichkeitsrechts sogar eine Gefahr für Leib und Wohl darstellen. In harmloseren Varianten bleibt es zumeist bei übermäßigen Kontaktaufnahmen in Form von Briefpost, E-Mails, SMS, Anrufen und Ähnlichem. In anderen Fällen greifen Stalker im Laufe einer sich zuspitzenden Eskalationsspirale irgendwann auf Gewalt zurück. Eine allgemein gültige Verhaltensrichtlinie gegenüber Stalkern gibt es leider nicht, da zu viele unterschiedliche Tätertypen existieren. Bei manchen ist eine klare Ansage erfolgversprechend, bei anderen ist es von Vorteil, sie zu ignorieren. Nicht selten werden die Opfer über Jahre kontaktiert, verfolgt, bespitzelt und drangsaliert. Selbst die Androhung eines gerichtlichen Kontaktverbots bewirkt zuweilen genau das Gegenteil des erwünschten Effekts.
Bevor der Fall eskaliert, sollten Sie die Unterstützung unserer routinierten Kieler Privatdetektive anfordern. Wir sind mit den typischen Verhaltensweisen von Stalkern vertraut und können sie mit den ermittelten Beweisen in aller Regel zur Unterlassung der Belästigungen bewegen. Gern beraten wir Sie fallbezogen und unverbindlich in einem persönlichen Gespräch, das Sie wahlweise mit einer männlichen oder weiblichen Ermittlungskraft führen können. Senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail mit einer Fallbeschreibung an kontakt@kurtz-detektei-kiel.de oder melden Sie sich telefonisch unter der oben angegebenen Rufnummer bei unseren Detektiven.
Stets das Gefühl zu haben, sich umschauen zu müssen, kann kein Dauerzustand sein.
Hartnäckiges Stalking kann zu erheblichen psychischen Störungen bei den Opfern führen, z.B. zu Verfolgungsängsten, Depressionen, Realitätsverlust und Suizidgedanken. Die Belästigungen müssen sich nicht zwangsläufig im klassischen "Nachstellen" ausdrücken, sondern können bspw. auch in Form von Waren- oder Dienstleistungsbestellungen auf den Namen der Opfer erfolgen. Unversehens hat man einen Berg von Warenlieferungen im Treppenhaus oder eine Parade von Handwerkern, die sich die Klinke in die Hand geben. Via Internet verfolgen die Täter die Leidtragenden auf Seiten wie Facebook, Twitter und Instagram, um mehr über sie zu erfahren und somit noch effektiver Einfluss nehmen zu können. In besonders schwerwiegenden Fällen gehen die Delinquenten sogar so weit, dass sie sich unbefugt Zutritt zur Wohnung bzw. zum Haus verschaffen und in den Räumlichkeiten Abhörgeräte und Mini-Kameras verstecken, um die Opfer ausspionieren zu können.
Kommt Ihnen das bekannt vor? Stellt Ihnen jemand nach? Ein Unbekannter oder eine Person, die Sie kennen? Dann ist es an der Zeit, sich mit unseren qualifizierten Detektiven in Kiel in Verbindung zu setzen. Durch Observationen lässt sich nicht nur der Täter ermitteln, sondern vor allem auch sein strafbares Verhalten gerichtsfest dokumentieren. Unser präziser Ermittlungsbericht versetzt Sie als Stalking-Opfer in die Lage, Ihren Peiniger auf dem Rechtsweg zu belangen, indem Sie eine fundierte Strafanzeige erstatten, auf Unterlassung klagen und Schmerzensgeld fordern können. Gern erläutern wir Ihnen die Einzelheiten und die voraussichtlichen Detektivkosten in einem unverbindlichen Erstgespräch. Nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 0431 3057 0053.
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