Nach einer Trennung geht es nicht nur um die Festlegung der Unterhaltsleistungen, sondern bei gemeinsamen Kindern vor allem um die Regelung des Sorge- und Besuchsrechts. Wenn Sie die Vermutung hegen, dass Ihr Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin ungeeignet zur Betreuung des Kindes oder der Kinder ist, so verschaffen Ihnen unsere professionellen Privatermittler der Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein Gewissheit: 0431 3057 0053.
Familienrichter neigen vermehrt dazu, das gemeinsame Sorgerecht zu vergeben, bei dem beide Elternteile gleichberechtigt über das Wohl und zum Wohle des Kindes entscheiden; der Elternteil, bei dem sich das Kind vorwiegend aufhält, hat dabei das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne. Der Familienrichter weiß jedoch letztlich nicht, ob er die richtige Entscheidung gefällt hat, da ihm die beteiligten Parteien nicht näher persönlich bekannt sind, sondern er nur aufgrund von Zeugenaussagen und wenigen Gerichtsterminen entscheiden muss.
In manchen Fällen stellt sich heraus, dass ein Elternteil ungeeignet zur Betreuung des Kindes ist – dies kann derjenige sein, bei dem das Kind vorwiegend lebt, ebenso kann es auch den betreffen, der das Umgangs- bzw. Besuchsrecht hat. Ausschlusskriterien für den Umgang mit Kindern sind u.a. Kriminalität, Vernachlässigung, körperliche wie psychische Misshandlung oder Alkohol- und Drogensucht. Wenn Sie Ihren Ex-Partner für ungeeignet zur Kindesbetreuung erachten, kontaktieren Sie unsere spezialisierten Privatdetektive in Kiel: kontakt@kurtz-detektei-kiel.de.
In den meisten Fällen zeigt sich, dass der Verdacht unserer Klienten berechtigt ist und sich der andere Elternteil tatsächlich als ungeeignet zur Kindesbetreuung erweist. In einigen wenigen Fällen sind Missverständnisse und/oder gezielte Verleumdung für den Entzug des Sorge- oder Umgangsrechts ursächlich, wie folgender Fall der Kurtz Privatdetektei Kiel und Schleswig-Holstein zeigt:
Yvonne, 38 Jahre alt, und Jens, 34, hatten sich an der Universität kennen gelernt. Beide studierten Medizin, er hatte gerade erst angefangen, sie war fast fertig. Nach dem abgeschlossenen Studium nahm Yvonne eine Stelle in einer großen Klinik an. Kurz nachdem Jens sein Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, wurde Yvonne schwanger. Sie verständigten sich darauf, dass Yvonne nach der Geburt wieder in ihren Beruf zurückkehren würde, während Jens als Hausmann für das Kind und den Haushalt sorgen würde.
Einige Jahre klappte diese Regelung sehr gut, doch während Jens inzwischen seine berufliche Karriere der Kinderziehung und Haushaltsführung opferte, kaum noch Zeit für seinen Freundeskreis und sein Hobby fand und immer unzufriedener wurde, machte Yvonne Überstunden und Wochenenddienste und stieg zur Oberärztin auf. Eines Tages stellten die beiden fest, dass ihre Ehe vor dem Aus stand. Man beschloss, sich im Guten zu trennen. Der inzwischen siebenjährige gemeinsame Sohn Sören sollte bei Jens bleiben.
In den Jahren als Hausmann hatte Jens nicht nur eine innige Bindung zu Sören aufgebaut, sondern war während Yvonnes Arbeitszeiten auch häufig auf die Hilfe der Nachbarn angewiesen gewesen, was zu einer besonders freundschaftlichen Beziehung zur direkten Nachbarin Sabine geführt hatte, die oftmals als Babysitterin eingesprungen war und durchaus für Eifersüchteleien bei der Kindesmutter sorgte. Nachdem Yvonne aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war, machte Sabine Jens eindeutige Avancen. Vermutlich hatte sie schon lange auf den passenden Moment gewartet. Jens war nicht abgeneigt und Sohn Sören verstand sich mit Sabine, die keine eigenen Kinder hatte, sowieso seit jeher prächtig. Mutter Yvonne verfügte über ein vierzehntägiges Besuchsrecht, das sie auch wahrnahm. Jens fand nun wieder mehr Zeit für sich, seine Freunde und sein Hobby: Handball. An einem Wochenende, als Sören bei Yvonne war, fuhr der Kindesvater mit seinen Freunden zu einem Spiel des THW Kiel. Sabine war zeitgleich bei einem Junggesellinnenabschied einer Freundin. Beide kehrten erst spät am Abend und sehr angeheitert zurück.
Am nächsten Morgen berichtete Sabine ausführlich davon, dass sie auf der Abschiedstour mit ihrer Freundin und weiteren Damen in mehreren Gaststätten unterwegs gewesen sei und dabei zufällig Yvonne in schwer angetrunkenem Zustand in einer Diskothek gesehen hätte. Jens nahm an, dass Yvonne Sören bei ihren Eltern gelassen habe, fand es aber merkwürdig, dass sie ausgerechnet am Besuchswochenende unterwegs gewesen war. Bereits wenige Tage später erzählte Sabine ihm, dass sie mit ihrer Mutter zum Shoppen in der Holstenstraße gewesen sei und dabei Yvonne, eine weitere Frau und zwei Männer beobachtet habe. Offenbar waren alle vier dem Alkohol in Form von Sekt sehr zugetan und bereits vormittags stark alkoholisiert. Sabine hatte das Geschehen mit ihrem Smartphone gefilmt und zeigte ihm das Video, auf dem augenscheinlich Sörens Mutter zu sehen war. Jens fand das Verhalten seiner Ex-Frau befremdlich, da er in ihrer Ehe bei Yvonne keinen übermäßigen Hang zum Alkohol festgestellt hatte.
Im Laufe der nächsten Monate berichtete Sabine ihrem neuen Partner häufiger von solchen Beobachtungen, weshalb Jens an einem Wochenende, an dem Sören bei Yvonne war, überraschend bei seiner Ex-Frau auftauchte, um zu sehen, ob sie sich ausreichend um ihr gemeinsames Kind kümmerte oder womöglich alkoholisiert war. Als er niemanden antraf, schellte er an der Wohnung nebenan. Der Mann, der ihm öffnete, erzählte ihm, dass Yvonne mit Sören zu einer Familienfeier ihrer Eltern gefahren sei. Jens fuhr also zu seinen ehemaligen Schwiegereltern und stellte fest, dass eine Gartenparty stattfand, bei der augenscheinlich reichlich Alkohol genossen wurde. Er fand Yvonne mit einem Glas Bowle in der Hand vor und machte ihr klar, dass er Sören mitnehmen und gleich in der nächsten Woche das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen werde – was er auch tat. Ferner versagte er ihr das Umgangsrecht mit Sören und sagte seinem Sohn, dass seine Mutter sehr krank sei und er sie erst wieder sehen könne, wenn sie wieder ganz gesund sein würde.
Yvonne war entsetzt ob dieser Anschuldigungen – vor allem, als sie kurz darauf von ihrem Rechtsanwalt ein Schreiben erhielt, in dem er ihr mitteilte, dass Jens’ Anwalt beim Familiengericht die entsprechenden Anträge gestellt hatte. Er bat sie, zu einem Gespräch in die Kanzlei zu kommen. Dort wurde Yvonne über den Vorwurf der Alkoholsucht informiert. Sabine hatte sich als Zeugin bei Jens’ Anwalt eingelassen und das bereits genannte Video als Beweis mitgebracht. Yvonne versicherte ihrem Anwalt, dass sie nicht alkoholabhängig und auch nicht auf dem besagten Video zu sehen sei. Als sie die von Jens und Sabine schriftlich dokumentierten "Verfehlungen" las, war sie sprachlos. Bei der Gartenparty hatte sie zwar ein Glas Bowle in der Hand gehalten, aber es hatte sich um sogenannte "Kinderbowle" ohne Alkohol gehandelt.
Für Yvonne und ihren Anwalt bestand das Problem darin, nachzuweisen, dass Sabine Yvonnes angebliche Entgleisungen erfunden hatte. Der Anwalt schaltete die Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein, mit der er bereits in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich zusammengearbeitet hatte, ein und bat um Hilfe. Die Privatdetektive nahmen die Recherchen auf und stellten im Verlauf der Ermittlungen fest, dass Yvonne an verschiedenen Tagen nicht von Sabine gesichtet worden sein konnte, da sie entweder Dienst im Krankenhaus gehabt hatte, bei ihren Eltern gewesen war oder eigene Termine wahrgenommen hatte. Die Ermittler stellten eine Reihe von Belegen und Zeugenaussagen zusammen, um unsere Klientin zu entlasten.
Der Rechtsanwalt vereinbarte einen gemeinsamen Termin mit Jens’ Anwalt, zu dem Yvonne, Jens und Sabine kommen sollten. Als alle versammelt waren, konfrontierten unsere Kieler Detektive Jens und Sabine mit den gerichtsverwertbaren, ausführlich dokumentierten Ergebnissen ihrer Recherche, woraufhin Sabine zugab, Sören für sich haben zu wollen, um mit ihm und Jens eine eigene kleine Familie zu haben. Jens trennte sich von Sabine und zog seine Anträge beim Familiengericht auf alleiniges Sorgerecht zurück.
Die neue Freundin des Kindesvaters hatte aus Eifersucht heraus versucht, die Mutter als unkontrollierte "Suffnudel" darzustellen. Die Kurtz Privatdetektei Kiel und Schleswig-Holstein überführte sie der Verleumdung.
Sie sehen, dass Detektivarbeit in den meisten Fällen von Sorgerechtsstreitigkeiten sehr hilfreich, ja oft unerlässlich ist. Im vorliegenden Fall war das Wohl des Kindes nicht durch einen Elternteil, sondern durch einen neuen Partner eines Elternteils gefährdet. Zögern Sie nicht, unsere erfahrenen und fachkundigen Privatdetektive in Kiel zu kontaktieren, wenn Sie sich um das Wohl Ihres Kindes sorgen. Teilen Sie uns Ihre Problematik in einer E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-kiel.de mit oder unter der Rufnummer 0431 3057 0053.
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