Verstoß gegen Wettbewerbsverbote

Selbstverständlich hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, seinen Arbeitgeber frei zu wählen – es sei denn, es wurde eine nachvertragliche Wettbewerbsklausel vereinbart. In diesem Fall darf der Arbeitnehmer bis zu zwei Jahre lang nicht zu einem Konkurrenzunternehmen wechseln und sich nicht in derselben Branche selbständig machen, um die Möglichkeit der Weitergabe und des Missbrauchs von Firmeninterna des ehemaligen Arbeitgebers zu verhindern. Nicht jeder Arbeitnehmer hält sich an dieses Verbot; mancher streicht die Karenzentschädigung ein und steht trotzdem direkt nach dem Ausscheiden aus seinem alten Vertrag beim Mitbewerber auf der Matte. Im Extremfall beginnt die Tätigkeit für den Konkurrenten sogar schon während des bestehenden alten Arbeitsverhältnisses – als unerlaubte Zweittätigkeit entweder außerhalb der regulären Arbeitszeit oder im Rahmen einer erschlichenen Krankschreibung während der eigentlichen Arbeitszeit.

 

Die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein kennen ihre Pappenheimer und übernehmen mittels Observation die gerichtsverwertbare Nachweisführung über die Vertragsverstöße des verdächtigen Mitarbeiters: 0431 3057 0053

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Nicht nur Liebe macht blind, auch Geld. Karenzentschädigung, doppelter Lohn, Abfindung, Handgeld bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit, Gehaltsupgrade durch einen Arbeitnehmerwechsel etc. verleiten Mitarbeiter zu widerrechtlichen Vertragsbrüchen.

Wettbewerbswidrige Vorteile durch Geheimnisverrat des ehemaligen Konkurrenzangestellten

Erfahrungsgemäß wechseln Mitarbeiter vorzugsweise zu einem Konkurrenten – nicht unbedingt, um dem ehemaligen Arbeitgeber zu schaden, sondern weil sie in ihrem jeweiligen Fachgebiet versiert sind und daher mit ihrem Know-how, das sie sich in langen Jahren angeeignet haben, punkten können. Konkurrenzunternehmen sind naturgemäß gerade an diesen Mitarbeitern interessiert – meist vorrangig aufgrund des Fachwissens, häufig aber auch speziell wegen oben erwähnter Betriebsinterna, um im Wettbewerb den Konkurrenten eine Nasenlänge voraus zu sein.  

 

Neben der Mitarbeiterüberprüfung ist es also unerlässlich, das Verhalten und die Entwicklung der Konkurrenten im Auge zu behalten. Möglicherweise sind Kalkulationen, Kundendaten und Lieferantenkonditionen in die Hände Ihres Mitbewerbers geraten und Sie stellen fest, dass ein anderes Unternehmen Ihre Kunden abwirbt, ihnen besondere Vorteile einräumt oder die gleichen Produkte, die Sie anbieten, mit enormen Preisnachlässen offeriert. In diesen und vielen weiteren Fällen stehen Ihnen unsere qualifizierten und erfahrenen Wirtschaftsdetektive in Kiel und Schleswig-Holstein zur Seite und ermitteln gegen verdächtige Konkurrenzunternehmen wie auch (ehemalige) Mitarbeiter detailliert und gerichtsverwertbar. Gern beraten wir Sie hierzu in einem unverbindlichen telefonischen Gespräch; selbstverständlich können Sie uns Ihr Problem auch per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-kiel.de erläutern.

Kurtz Detektei Kiel | Schleswig-Holstein

Hopfenstraße 1D

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*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein werden von der Hopfenstraße 1D in Kiel aus durchgeführt. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein, sondern um vergangene oder mögliche künftige Einsatzorte. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.

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