16. Februar 2023

Neue Fahrschule mit Lehrfahrzeugen der Konkurrenz? Fallbeispiel der Kurtz Detektei Kiel für vertragswidrige Zweitbeschäftigung

Abfallende Arbeitsleistungen und überforsche Kommunikation als Warnsignale für mögliche Konkurrenztätigkeit

Oft schon haben die Detektive der Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein ein Hauen und Stechen unter Konkurrenten bezeugen müssen; auch in der Detektivbranche selbst sind unlautere Methoden gegen ungeliebte Wettbewerber gang und gäbe. Die Fahrschulbranche bildet da keine Ausnahme. Seit Monaten hatten sich die Probleme unseres Auftraggebers Herr Reinbek mit einem seiner Mitarbeiter, dem Fahrschullehrer Herr Heide, gemehrt und immer weiter zugespitzt. Sporadische und meist sehr kurzfristige Ausfallzeiten, forsches Auftreten und ein offen nach außen getragener Mangel an Motivation prägten seit Beginn der Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Angestelltem die Arbeitsleistung Herrn Heides. Schließlich kulminierten die Differenzen in eine mündliche arbeitnehmerseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses

 

Zu diesem Zeitpunkt hegte der Klient unserer Kieler Wirtschaftsdetektive schon längst den Verdacht, dass die vielen zeitlichen Freiräume, die sich Herr Heide in den letzten Monaten genommen hatte, für eine Tätigkeit bei der Fahrschulkonkurrenz genutzt wurden. Da der Fahrlehrer den Betrieb unter Nutzung seiner Überstunden und seines restlichen Urlaubsanspruchs bereits gut vierzehn Tage vor dem Auslaufen des Arbeitsverhältnisses verließ, sah unser Auftraggeber Herr Reinbek eine gute Gelegenheit gekommen, seinen Verdacht durch unsere Privatdetektive aus Schleswig-Holstein überprüfen zu lassen.

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Auffälligkeiten beim elektronischen Fahrtenschreiber

Für seinen Verdacht hatte Herr Reinbek einen ganz konkreten "Mittäter" im Blick: Ein anderes Fahrschulunternehmen aus derselben Stadt könne der Zweit- und wohl auch künftige Hauptarbeitgeber der Zielperson sein. Geführt wurde dieses Unternehmen von einer gemeinsamen Bekannten – man kennt sich branchenintern natürlich. Als unsere Detektive aus Kiel am ersten Observationstag morgens eine telefonische Lagebesprechung mit Herrn Reinbek durchführten, war dank des elektronischen Fahrtenbuchschreibers bereits klar, dass die Zielperson Herr Heide in der vergangenen Nacht eine längere Kreisfahrt im Nahbereich mit dem Lehrfahrzeug seines Arbeitgebers unternommen hatte. Um einen Fahrschüler unserer Auftraggeber konnte es sich dabei nicht gehandelt haben und für private Fahrten war der Pkw nicht vorgesehen.

 

Zunächst überprüften die Observanten die Wohnanschrift der Zielperson, ein ausladender Bauernhof, und parallel die beiden Betriebsstätten des vermuteten Zweitarbeitgebers. Aus Kostengründen waren lediglich zwei unserer Kieler Privatdetektive für diesen Fall freigegeben – ein Problem angesichts von drei relevanten Anschriften. Da sich für die Wohnanschrift keine unauffällige Observationsposition finden ließ, die Einsicht auf das Areal, Unauffälligkeit und zugleich schnelle Abfahrtsmöglichkeiten gewährleistet hätte, entschied die Einsatzleitung, die Observation auf die beiden Anschriften der mutmaßlichen Nebenarbeitgeberin zu konzentrieren. Das fragliche Lehrfahrzeug unseres Klienten parkte zum Zeitpunkt des Observationsbeginns auf dem Bauernhof der Zielperson. Zwar herrschte am ersten Observationstag reger Betrieb an beiden observierten Firmenanschriften (Fahrschüler und -lehrer fanden sich mit großer Regelmäßigkeit ein), doch die Zielperson Herr Heide ließ sich nicht blicken.

Glück erarbeitet: Zielperson im Fahrzeug der Konkurrenz gesichtet

Der nächste Morgen: Bei der Ankunft der Ermittler unserer Wirtschaftsdetektei aus Kiel am Bauernhof Herrn Heides befand sich zwar das Lehrfahrzeug des Auftraggebers vor Ort, doch der Privatwagen war nirgendwo zu sehen. Zunächst verriet uns dies, dass der Observationsbeginn zu spät angesetzt war und unsere Klienten in den sauren Apfel würden beißen müssen, für den nächsten Tag mehr Stunden zu budgetieren, um einen früheren Start gewährleisten zu können. Im weiteren Tagesverlauf überprüften die Wirtschaftsermittler abwechselnd immer wieder die drei relevanten Anschriften, jedoch ohne die Zielperson zu sichten. Observationen, bei denen die Zielperson nicht aufgenommen werden kann, sind in der Regel frustrierend für Auftraggeber wie Detektive – man hat als Observant nicht das Gefühl, wirklich zielgerichtet agieren zu können. Um dem entgegenzuwirken, befragten die Ermittler Herrn Reinbek in der Hoffnung, andere Ansatzpunkte eruieren zu können. Dabei ergab sich eine Anschrift, an der sich die Zielperson mit dem Lehrfahrzeug gemäß Fahrtenbuch mehrfach für längere Zeit aufgehalten hatte. Herr Reinbek vermutete, dass Herr Heide und seine mutmaßliche Zweitarbeitgeberin dort die Gründung einer neuen gemeinsamen Fahrschule planten – Grund genug für eine Überprüfung der Anschrift durch unsere Wirtschaftsdetektive aus Kiel.

 

Zwar ergab die Vor-Ort-Kontrolle der Adresse keinerlei Auffälligkeiten (weder Zielpersonen noch Zielfahrzeuge waren vor Ort feststellbar), doch manchmal ist das Glück mit den Tüchtigen: Auf der Rückfahrt von der Adressüberprüfung zu den bekannten Firmenanschriften fielen einem der beiden Detektive gleich drei Lehrfahrzeuge des vermuteten neuen Arbeitgebers der Zielperson ins Auge. Eines davon korrespondierte gemäß Kennzeichen mit einem Pkw, den uns Herr Reinbek vorab als mögliches Lehrfahrzeug der Zielperson bei der neuen Fahrschule genannt hatte (Herr Heide war schon vor Wochen von einem Kollegen darin erkannt worden). Im Fahrzeug befanden sich zwei Personen – augenscheinlich Fahrschüler und -lehrer. Leider saß der Beifahrer, also der mutmaßliche Fahrlehrer, tief in seinem Sitz und trug zudem eine Mund-Nase-Bedeckung, sodass sich seine Identifikation schwierig gestaltete. Nach längerer Verfolgung gelang es unserem Privatdetektiv aus Kiel schließlich, sich an einer Ampelanlage neben dem Fahrzeug zu positionieren, und siehe da: Bei dem Beifahrer handelte es sich tatsächlich um die Zielperson Herr Heide, der hier offenkundig – wie vermutet – eine Fahrstunde für einen direkten Wettbewerber seines Arbeitgebers gab.

Auch Aufenthalte im Konkurrenzbetrieb gerichtsfest dokumentiert

Einen Fahrschüler unauffällig zu observieren, klingt vermutlich einfacher, als es ist. Denn wer konstant weit unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit fährt, fällt im deutschen Straßenverkehr nun einmal auf. Und wer solche "Schleicher" dennoch nicht überholt, umso mehr. Zumal zur geringen Geschwindigkeit auch noch Fahrübungen, eine Kreisausrichtung der Fahrtroute und der Fakt hinzukamen, dass sich der zweite Observant zu weit entfernt vom Geschehen befand, um kurzfristig unterstützen zu können. Glücklicherweise musste der verfolgende Ermittler den Spagat zwischen Nähe zum Zielfahrzeug und Unauffälligkeit nicht sehr lang vollziehen, ehe der Fahrschüler in einer Wohnsiedlung abgesetzt wurde und sich Herr Heide allein auf Weiterfahrt begab. Bei seiner Rückkehr aus der Wohnsiedlung trug er keine Maske mehr und unserem Kieler Detektiv gelang ein Schnappschuss von der Zielperson am Steuer des Konkurrenzfahrzeuges. Kurz darauf fuhr Herr Heide in eine kleine Nebenstraße umgeben von Feldern; im Sinne der Unauffälligkeit musste der Observant das Fahrzeug hier ziehen lassen. Die anschließende Suche beider eingesetzter Ermittler nach dem Pkw verlief dann erfolglos, doch mit der Dokumentation der Fahrstunde für den Wettbewerber war heute dennoch schon viel erreicht.

 

Um nicht wieder erst nach Abfahrt der Zielperson an der Wohnanschrift anzugelangen, wurde die Observation am Folgetag zweieinhalb Stunden nach vorn verlegt – gut so, denn tatsächlich verließ Herr Heide im bekannten Lehrfahrzeug der Konkurrenz, das über Nacht auf seinem Bauernhof geparkt gewesen war, frühmorgens seine Wohnanschrift. Aufgrund der oben angedeuteten ungünstigen Verkehrslage und der allgemein spärlichen Besetzung dieses Auftrags glückte die direkte Verfolgung nicht, doch der andere Observant der Kurtz Detektei Schleswig-Holstein hatte sich an einer der beiden Firmenanschriften der Konkurrenzfahrschule postiert und konnte dort die Zielperson bei ihrer Ankunft wieder aufnehmen. Ihm gelang die Dokumentation einer weiteren Fahrstunde Herrn Heides mit einem Schüler, ehe er das Fahrzeug mit dem auffälligen (Schüler-)Fahrverhalten zur Wahrung der Diskretion wieder ziehen lassen musste. Die weiteren Einsätze gestalteten sich ähnlich: ein Wechselspiel einerseits zwischen den relevanten Adressen und zusätzlich noch dem TÜV, an dem sich immer wieder Schüler mit ihren Lehrern der betreffenden Fahrschule einfanden, um ihre Prüfungen abzulegen, und andererseits zwischen der Dokumentation von Fahrstunden und dem Verlust des Sichtkontaktes im Sinne der Unauffälligkeit der Ermittlungsmaßnahmen. Zwischendurch hielt sich die Zielperson zudem mehrfach in einem der beiden Betriebsgebäude des neuen Arbeitgebers auf.

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Gesamtbilanz der dokumentierten Tätigkeiten lässt keine Fragen offen

In Summe konnte unsere Detektei aus Kiel letztlich an fünf verschiedenen Tagen Lehrfahrten der Zielperson für das Konkurrenzunternehmen des Auftraggebers nachweisen. Lediglich der Nachweis des Missbrauchs des Lehrfahrzeugs von Herrn Reinbeks Fahrschule blieb aus. Anhand dieser Beweise ergaben sich größere Ansprüche unseres Klienten gegenüber seinem vertragsbrüchigen Mitarbeiter, allen voran eine empfindliche Vertragsstrafe für die explizit verbotene Tätigkeit bei der Konkurrenz. Natürlich sind derlei Vorgänge beileibe nicht auf die Fahrschulbranche beschränkt, aber für das Team der Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein stellte dieser Fall eine gelungene Abwechslung und eine nostalgisch angehauchte Rückversetzung in die eigenen Fahrschultage dar.

Hinweis

Zur Wahrung der Diskretion sowie der Persönlichkeitsrechte von Auftraggebern und Zielpersonen wurden alle Namen und Orte in diesem Fallbericht bis zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert. 

Kurtz Detektei Kiel und Schleswig-Holstein

Hopfenstraße 1d

D-24114 Kiel

Tel.: +49 (0)431 3057 0053

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Hinweis zur Genderpolitik der Detektei Kurtz

Die Detektei Kurtz verzichtet in ihren Texten vorrangig aus pragmatischen Gründen bewusst auf das linguistische Gendern. Dies drückt in keiner Form einen Mangel an Respekt gegenüber weiblichen oder diversen Personen aus. Wir beschäftigen seit jeher Frauen in Führungspositionen, sind aus Überzeugung unvoreingenommen, tolerant und inklusiv und gönnen jedem und jeder die volle soziale und gesellschaftliche Gleichstellung.

 

Jedoch spiegelt der Gendertrend und -druck in den Augen unseres Inhabers Patrick Kurtz (Literaturwissenschaftler, im Nebenberuf Lektor) ein grundlegendes linguistisches Unverständnis gegenüber dem generischen Maskulinum in der deutschen Sprache wider. Tag für Tag sorgt der Gendertrend nicht nur für schwer lesbare Texte und lenkt damit vom Inhalt ab, er produziert auch grammatikalische Fehler, selbst in Fachpublikationen. Zudem sind die immer wieder vorgebrachten vorgeblichen Beweise sowohl für die negativen Auswirkungen des generischen Maskulinums als auch für die positiven Effekte des Genderns keineswegs, wie so oft behauptet, wissenschaftlich schlüssig belegt. Für Patrick Kurtz schafft die Gendersprache Unterschiede, wo Gleichheit herrschen sollte und angeblich auch angestrebt wird. Ihr Konzept ist im Kern diskriminierend.

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